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Grünflachfaktor

Danke für die gebotene Darstellung!
Es gibt zwei widersprüchliche Formulierungen zum wichtigen "Grünflächenfaktor", der nun die so lange schon geforderten Versiegelungs-Beschränkung ergeben soll:
46. In § 41 Abs. 1 Z 2 lit. i wird nach dem Wort „Bebauungsgrades“ die Wortfolge „und des Grades der Bodenversiegelung“ angefügt.
47. In § 41 Abs. 2 Z 8 wird nach dem Wort „Pflanzgebote,“ das Wort „Grünflächenfaktor,“ eingefügt.
Man müsste die Nomenklatur vereinheitlichen oder einen zusätzlichen Passus einführen (Scherz):" ... beide Faktoren müssen zusammen 1 ergeben."

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